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104 C 12/19•Amtsgericht Siegburg, 2020-01-08, 104 C 12/19
104 C 12/19Gericht erster Instanz08.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-08
Aktenzeichen: 104 C 12/19
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2020:0108.104C12.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 104. Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Vergütungsforderung der Rechtsanwaltskanzlei T,, Rechnungs-Nr. 422/19, in Höhe von 215,15 EUR freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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