Amtsgericht Siegburg, 2019-05-21, 241 XIV (B) 54/19

241 XIV (B) 54/19Gericht erster Instanz21.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 241 XIV (B) 54/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-05-21

Aktenzeichen: 241 XIV (B) 54/19

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2019:0521.241XIV.B54.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 241. Abschiebehaftabteilung

Tenor

wird zur

Sicherung der Überstellung des Betroffenen

gemäß Artikel 28 Abs. 2 Dublin lll-VO i. V. m. § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG in Verbindung mit §§ 415 ff., 427 ff. FamFG mit sofortiger Wirkung im Wege der einstweiligen Anordnung die

Überstellungshaft

angeordnet.

Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 11.06.2019 vorbehaltlich einer Verlängerung dieser Entscheidung.

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig, die binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegburg einzulegen ist und innerhalb dieser Frist bei einem dieser Gerichte eingegangen sein muss

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