350 F 51/18•Amtsgericht Siegburg, 2018-12-04, 350 F 51/18
Amtsgericht Siegburg, 2018-12-04, 350 F 51/18
350 F 51/18Gericht erster Instanz04.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 350 F 51/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-04
Aktenzeichen: 350 F 51/18
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2018:1204.350F51.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 350. Familienabteilung
Tenor
Herr L, geboren am yy.xx.zzzz, wird von Herrn Dr. X als Kind angenommen.
Der Angenommene erhält den Geburtsnamen L-X.
Die Wirkungen der Annahme richten sich gemäß § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. b) BGB und § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. c) BGB nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen.
Der Angenommene erlangt mit der Adoption gemäß §§ 1772, 1754 Abs. 1 BGB die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes seiner Mutter - der Beteiligten zu 3. - und ihres Ehemannes - des Annehmenden -.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Annehmende.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 5.000,00 EUR (§ 42 FamGKG).
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