Amtsgericht Siegburg, 2018-06-25, 103 C 119/17

103 C 119/17Gericht erster Instanz25.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 103 C 119/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-25

Aktenzeichen: 103 C 119/17

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2018:0625.103C119.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 103. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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