Amtsgericht Siegburg, 2018-04-18, 312 F 10/18

312 F 10/18Gericht erster Instanz18.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 312 F 10/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-18

Aktenzeichen: 312 F 10/18

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2018:0418.312F10.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 312. Familienabteilung

Tenor

Den Eltern wird - unter Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung vom 09.03.2018 (AZ. XXX) - die elterliche Sorge für M , geb. am YYY entzogen und Vormundschaft angeordnet.

Als Vormund wird bestellt: der Stadt Siegburg Jugendamt - Vormundschaften/Pflegschaften -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

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