312 F 10/18•Amtsgericht Siegburg, 2018-04-18, 312 F 10/18
Amtsgericht Siegburg, 2018-04-18, 312 F 10/18
312 F 10/18Gericht erster Instanz18.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 312 F 10/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-18
Aktenzeichen: 312 F 10/18
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2018:0418.312F10.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 312. Familienabteilung
Tenor
Den Eltern wird - unter Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung vom 09.03.2018 (AZ. XXX) - die elterliche Sorge für M , geb. am YYY entzogen und Vormundschaft angeordnet.
Als Vormund wird bestellt: der Stadt Siegburg Jugendamt - Vormundschaften/Pflegschaften -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
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