116 C 29/15•Amtsgericht Siegburg, 2017-07-24, 116 C 29/15
Amtsgericht Siegburg, 2017-07-24, 116 C 29/15
116 C 29/15Gericht erster Instanz24.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 116 C 29/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-24
Aktenzeichen: 116 C 29/15
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2017:0724.116C29.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 116. Zivilabteilung
Tenor
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Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.093,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 17. September 2014 sowie 5,00 Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 81 % und die Klägerin 19 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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