Amtsgericht Siegburg, 2017-07-24, 116 C 29/15

116 C 29/15Gericht erster Instanz24.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 116 C 29/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-24

Aktenzeichen: 116 C 29/15

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2017:0724.116C29.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 116. Zivilabteilung

Tenor

  1. Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.093,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 17. September 2014 sowie 5,00 Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 81 % und die Klägerin 19 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.