Amtsgericht Siegburg, 2016-10-28, 102 C 118/15

102 C 118/15Gericht erster Instanz28.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 102 C 118/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 102 C 118/15

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2016:1028.102C118.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 102. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 377,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2015 sowie 5,00 Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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