150 H 1/15•Amtsgericht Siegburg, 2015-11-23, 150 H 1/15
Amtsgericht Siegburg, 2015-11-23, 150 H 1/15
150 H 1/15Gericht erster Instanz23.11.2015
Regest
Ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat kein rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, ggfs. deren Ursachen und den erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 150 H 1/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-23
Aktenzeichen: 150 H 1/15
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2015:1123.150H1.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 150. Zivilabteilung
Leitsätze
Ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat kein rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, ggfs. deren Ursachen und den erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen.
Tenor
wird der Antrag der Antragstellerinnen auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen.
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