Amtsgericht Siegburg, 2015-11-23, 150 H 1/15

150 H 1/15Gericht erster Instanz23.11.2015

Regest

Ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat kein rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, ggfs. deren Ursachen und den erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 150 H 1/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-23

Aktenzeichen: 150 H 1/15

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2015:1123.150H1.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 150. Zivilabteilung

Leitsätze

Ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat kein rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, ggfs. deren Ursachen und den erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen.

Tenor

wird der Antrag der Antragstellerinnen auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen.

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