Amtsgericht Siegburg, 2013-04-30, 207 OWi 18/13 (b)

207 OWi 18/13 (b)Gericht erster Instanz30.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 207 OWi 18/13 (b) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-30

Aktenzeichen: 207 OWi 18/13 (b)

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2013:0430.207OWI18.13B.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 207. Strafabteilung

Tenor

Soweit der Verteidiger die Vorlage der Bedienungsanleitung des Messgeräts beantragt, sind diese Unterlagen dem Verteidiger zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn diese Gegenstände noch nicht Teil der Gerichtsakte sind, sondern sich in behördlicher Hand befinden. Der Verteidiger darf nicht darauf verwiesen werden, die Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung der technischen Messgeräte nach vorheriger Terminabsprache einzusehen bzw. diese gegen Bezahlung beim Hersteller dieser Geräte anzufordern.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse

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