350 F 18/12•Amtsgericht Siegburg, 2013-03-01, 350 F 18/12
Amtsgericht Siegburg, 2013-03-01, 350 F 18/12
350 F 18/12Gericht erster Instanz01.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 350 F 18/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-01
Aktenzeichen: 350 F 18/12
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2013:0301.350F18.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 350. Zivilabteilung
Tenor
W, geboren am xx.xx.xxxx, wird von Herrn S, M-Weg, K als Kind angenommen.
Die Angenommene erhält gemäß § 1757 Abs. 1 BGB den Geburtsnamen S.
Der Antrag, die Adoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption auszusprechen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Annehmende.
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