Amtsgericht Siegburg, 2011-08-18, 118 C 565/10

118 C 565/10Gericht erster Instanz18.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 118 C 565/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-18

Aktenzeichen: 118 C 565/10

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0818.118C565.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 118. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 850,00 Euro abwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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