151 C 2/11•Amtsgericht Siegburg, 2011-07-27, 151 C 2/11
Amtsgericht Siegburg, 2011-07-27, 151 C 2/11
151 C 2/11Gericht erster Instanz27.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 151 C 2/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-27
Aktenzeichen: 151 C 2/11
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0727.151C2.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 151. Zivilabteilung
Tenor
- Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 15.12.2010 (zu Tagesordnungspunkt Nr. 1 A) wird in folgenden Punkten für ungültig erklärt:
„Die beiden braunen Mülltonnen sind in der hinteren linken Ecke des Grundstücks aufzustellen“.
„Zukünftige Tonnen sollen neben den grünen Tonnen (links vorne hinter der Garage) platziert werden“.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 2/3 und die
Beklagten zu 1/3.
Die Kosten des Beigetretenen tragen die Kläger zu 2/3 und der
Beigetretene selbst zu 1/3.
- Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Gegenseite nicht zuvor
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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