102 C 41/11•Amtsgericht Siegburg, 2011-07-18, 102 C 41/11
Amtsgericht Siegburg, 2011-07-18, 102 C 41/11
102 C 41/11Gericht erster Instanz18.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 102 C 41/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-18
Aktenzeichen: 102 C 41/11
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0718.102C41.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 102. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110,00 EUR (in Worten: einhundertzehn Euro ) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO).
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