Amtsgericht Siegburg, 2011-03-31, 112 C 252/10

112 C 252/10Gericht erster Instanz31.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 112 C 252/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-31

Aktenzeichen: 112 C 252/10

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0331.112C252.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 112. Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Vergütungsforderung des Herrn Rechtsanwalt T in Höhe von restlichen 23,80 € gemäß Rechnung vom 14.10.2010 – Rechnungsnummer X freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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