112 C 252/10•Amtsgericht Siegburg, 2011-03-31, 112 C 252/10
Amtsgericht Siegburg, 2011-03-31, 112 C 252/10
112 C 252/10Gericht erster Instanz31.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 112 C 252/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-31
Aktenzeichen: 112 C 252/10
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0331.112C252.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 112. Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Vergütungsforderung des Herrn Rechtsanwalt T in Höhe von restlichen 23,80 € gemäß Rechnung vom 14.10.2010 – Rechnungsnummer X freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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