117 C 413/10•Amtsgericht Siegburg, 2011-03-09, 117 C 413/10
Amtsgericht Siegburg, 2011-03-09, 117 C 413/10
117 C 413/10Gericht erster Instanz09.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 117 C 413/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-09
Aktenzeichen: 117 C 413/10
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0309.117C413.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 117. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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