Amtsgericht Siegburg, 2009-11-13, 150 C 47/09

150 C 47/09Gericht erster Instanz13.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 150 C 47/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-13

Aktenzeichen: 150 C 47/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:1113.150C47.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 150. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird die Klägerin und Widerbeklagte verurteilt,

  1. die Nutzung der in ihrem Eigentum stehenden, im Erdgeschoss des Objektes F in ####1 U gelegenen Sondereigentumseinheit (Nr. 38 nach der Teilungserklärung vom 10.4.1984, UR-Nr. yyy des Notars Dr. X durch sie oder durch Dritte zu anderen Zwecken als der Nutzung als "Laden" bzw. "Ladeneinheit" und

insbesondere zur Nutzung als "Geschäfts- und Vereinsheim des Dart-clubs xxx e.V., U" zu unterlassen,

  1. für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu einer Länge von 6 Monaten angedroht, wobei das anzudrohende Ordnungsgeld einen Betrag von 250.000,00 Euro, die Ordnungshaft eine Gesamtdauer von 2 Jahren nicht übersteigen darf.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin und Widerbeklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.