Amtsgericht Siegburg, 2009-10-23, 101 C 351/09

101 C 351/09Gericht erster Instanz23.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 101 C 351/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-23

Aktenzeichen: 101 C 351/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:1023.101C351.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 101. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.162,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2009 sowie weitere 374, 90 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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