113 C 163/09•Amtsgericht Siegburg, 2009-10-22, 113 C 163/09
Amtsgericht Siegburg, 2009-10-22, 113 C 163/09
113 C 163/09Gericht erster Instanz22.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 113 C 163/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-22
Aktenzeichen: 113 C 163/09
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:1022.113C163.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 113. Zivilabteilung
Tenor
Der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom xxxx (Widerklage) wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
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