118 C 56/09•Amtsgericht Siegburg, 2009-10-21, 118 C 56/09
Amtsgericht Siegburg, 2009-10-21, 118 C 56/09
118 C 56/09Gericht erster Instanz21.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 118 C 56/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-21
Aktenzeichen: 118 C 56/09
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:1021.118C56.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 118. Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.254,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5, der Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,- €. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70,- € abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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