106 C 297/08•Amtsgericht Siegburg, 2009-03-23, 106 C 297/08
Amtsgericht Siegburg, 2009-03-23, 106 C 297/08
106 C 297/08Gericht erster Instanz23.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 106 C 297/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-23
Aktenzeichen: 106 C 297/08
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:0323.106C297.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 106. Zivilabteilung
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 979,37 € zuzüglich Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2008 zu zahlen. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die
Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund
des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite
in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
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