Amtsgericht Siegburg, 2008-07-10, 109 C 352/07

109 C 352/07Gericht erster Instanz10.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 109 C 352/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-10

Aktenzeichen: 109 C 352/07

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2008:0710.109C352.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 109. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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