150 C 68/07•Amtsgericht Siegburg, 2008-05-02, 150 C 68/07
Amtsgericht Siegburg, 2008-05-02, 150 C 68/07
150 C 68/07Gericht erster Instanz02.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 150 C 68/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-02
Aktenzeichen: 150 C 68/07
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2008:0502.150C68.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 150. Zivilabteilung
Tenor
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 25. Oktober 2007 der Eigentümergemeinschaft Q-Weg in ####1 T werden zu den Tagesordnungspunkten
3 b) (Ausschluß der Firma L2 KG als Verwalterkanditat)
- (Jahresabrechnung 2006 bezogen auf die Einzelabrechnung für die Wohneinheit
Nr. 65)
-
(Entlastung der Verwaltung)
-
(Verzicht auf Klageverfahren wegen säumiger Eigentümer)
-
(Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen)
für ungültig erklärt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen zu 70 % die Kläger als Gesamtschuldner; weitere 5 % der Verfahrenskosten trägt der Kläger zu 1) als Alleinschuldner, 25 % der Verfahrenskosten tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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