Amtsgericht Siegburg, 2008-05-02, 150 C 68/07

150 C 68/07Gericht erster Instanz02.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 150 C 68/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-02

Aktenzeichen: 150 C 68/07

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2008:0502.150C68.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 150. Zivilabteilung

Tenor

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 25. Oktober 2007 der Eigentümergemeinschaft Q-Weg in ####1 T werden zu den Tagesordnungspunkten

3 b) (Ausschluß der Firma L2 KG als Verwalterkanditat)

  1. (Jahresabrechnung 2006 bezogen auf die Einzelabrechnung für die Wohneinheit

Nr. 65)

  1. (Entlastung der Verwaltung)

  2. (Verzicht auf Klageverfahren wegen säumiger Eigentümer)

  3. (Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen)

für ungültig erklärt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen zu 70 % die Kläger als Gesamtschuldner; weitere 5 % der Verfahrenskosten trägt der Kläger zu 1) als Alleinschuldner, 25 % der Verfahrenskosten tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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