116 C 566/07•Amtsgericht Siegburg, 2008-04-25, 116 C 566/07
Amtsgericht Siegburg, 2008-04-25, 116 C 566/07
116 C 566/07Gericht erster Instanz25.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 116 C 566/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-25
Aktenzeichen: 116 C 566/07
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2008:0425.116C566.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 116. Zivilabteilung
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 160,40 € nebst Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem
01.03.2007 zu zahlen.
- Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, den Kläger von einer
Gebühreforderung der Rechtsanwälte T3 u.a. in T2 aus der
vorgerichtlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall
vom 10.01.2007 in Höhe von 34,62 € freizustellen.
-
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
-
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar; beide Parteien dürfen die
Vollstreckung der Gegenseite jeweils durch Sicherheitsleistung in
Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern die
Gegenseite nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- Die Berufung wird zugelassen.
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