Amtsgericht Siegburg, 2008-04-25, 116 C 566/07

116 C 566/07Gericht erster Instanz25.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 116 C 566/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-25

Aktenzeichen: 116 C 566/07

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2008:0425.116C566.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 116. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 160,40 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem

01.03.2007 zu zahlen.

  1. Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, den Kläger von einer

Gebühreforderung der Rechtsanwälte T3 u.a. in T2 aus der

vorgerichtlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall

vom 10.01.2007 in Höhe von 34,62 € freizustellen.

  1. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar; beide Parteien dürfen die

Vollstreckung der Gegenseite jeweils durch Sicherheitsleistung in

Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern die

Gegenseite nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  1. Die Berufung wird zugelassen.

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