104 C 570/04•Amtsgericht Siegburg, 2007-05-15, 104 C 570/04
Amtsgericht Siegburg, 2007-05-15, 104 C 570/04
104 C 570/04Gericht erster Instanz15.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 104 C 570/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-15
Aktenzeichen: 104 C 570/04
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2007:0515.104C570.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 104. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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