Amtsgericht Siegburg, 2006-05-11, 36 M 173/05

36 M 173/05Gericht erster Instanz11.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 36 M 173/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-11

Aktenzeichen: 36 M 173/05

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2006:0511.36M173.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 36. Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

aufgrund des T3, sind von der Schuldnerin an

Zwangsvollstreckungskosten gem. § 788 ZPO für die Zahlungsaufforderung vom

21.03.05

206,25 Euro ---in Buchstaben: zweihundertundsechs 25/100 Euro--- nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.05 an den Gläubiger zu erstatten.

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