Amtsgericht Siegburg, 2006-02-16, 114 C 160/05

114 C 160/05Gericht erster Instanz16.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 114 C 160/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-16

Aktenzeichen: 114 C 160/05

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2006:0216.114C160.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 114 Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschaftsurkunde Nr. #####/####/#####/#### bei der Kreissparkasse L mit sofortiger Wirkung freizugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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