Amtsgericht Siegburg, 2005-07-29, 118 C 125/04

118 C 125/04Gericht erster Instanz29.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 118 C 125/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-29

Aktenzeichen: 118 C 125/04

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:0729.118C125.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 118. Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 13,29 nebst Zinsen in

Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.03.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 15,- € abwenden und der Kläger durch Sicherheitsleistung von

400,- €, sofern nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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