116 C 150/04•Amtsgericht Siegburg, 2004-08-04, 116 C 150/04
Amtsgericht Siegburg, 2004-08-04, 116 C 150/04
116 C 150/04Gericht erster Instanz04.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 116 C 150/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-04
Aktenzeichen: 116 C 150/04
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2004:0804.116C150.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 116. Zivilabteilung
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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