Amtsgericht Siegburg, 2004-08-04, 116 C 150/04

116 C 150/04Gericht erster Instanz04.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 116 C 150/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-04

Aktenzeichen: 116 C 150/04

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2004:0804.116C150.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 116. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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