8 C 167/03•Amtsgericht Siegburg, 2003-07-11, 8 C 167/03
Amtsgericht Siegburg, 2003-07-11, 8 C 167/03
8 C 167/03Gericht erster Instanz11.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 8 C 167/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-11
Aktenzeichen: 8 C 167/03
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2003:0711.8C167.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Gebührennote des Rechtsanwalts T vom 05.03.03 in Höhe von 53,36 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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