8 C 354/01•Amtsgericht Siegburg, 2002-03-21, 8 C 354/01
Amtsgericht Siegburg, 2002-03-21, 8 C 354/01
8 C 354/01Gericht erster Instanz21.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 8 C 354/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-21
Aktenzeichen: 8 C 354/01
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2002:0321.8C354.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilabteilung
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Siegburg vom 11.01.02 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 900 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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