8a C 181/01•Amtsgericht Siegburg, 2001-11-09, 8a C 181/01
Amtsgericht Siegburg, 2001-11-09, 8a C 181/01
8a C 181/01Gericht erster Instanz09.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 8a C 181/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-09
Aktenzeichen: 8a C 181/01
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2001:1109.8A.C181.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 8
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 700 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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