Amtsgericht Siegburg, 2001-05-31, 6 C 132/01

6 C 132/01Gericht erster Instanz31.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 6 C 132/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-31

Aktenzeichen: 6 C 132/01

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2001:0531.6C132.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilabteilung

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid vom 06.03.2001 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 60,00 DM nebst 10 % Zinsen seit dem 21.10.2000 sowie 10,00 DM vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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