projekte
10 C 78/24•Amtsgericht Rheine, 2025-06-12, 10 C 78/24
10 C 78/24Gericht erster Instanz12.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-12
Aktenzeichen: 10 C 78/24
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2025:0612.10C78.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 304,82 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2024 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, nachzuweisen, dass die Kaution gemäß § 551 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB angelegt wurde und den sich daraus ergebenden Zinsbetrag anzugeben und diesen an die Klägerin nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2024 zu zahlen.
Im Übrigen wir die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.