Amtsgericht Rheine, 2025-06-12, 10 C 78/24

10 C 78/24Gericht erster Instanz12.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 10 C 78/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-12

Aktenzeichen: 10 C 78/24

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2025:0612.10C78.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 304,82 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2024 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, nachzuweisen, dass die Kaution gemäß § 551 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB angelegt wurde und den sich daraus ergebenden Zinsbetrag anzugeben und diesen an die Klägerin nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wir die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

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