Amtsgericht Rheine, 2024-05-13, 14 C 221/23

14 C 221/23Gericht erster Instanz13.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 14 C 221/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-13

Aktenzeichen: 14 C 221/23

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2024:0513.14C221.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 1.528,00 EUR festgesetzt.

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