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14 C 221/23•Amtsgericht Rheine, 2024-05-13, 14 C 221/23
14 C 221/23Gericht erster Instanz13.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-13
Aktenzeichen: 14 C 221/23
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2024:0513.14C221.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert wird auf 1.528,00 EUR festgesetzt.
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