Amtsgericht Rheine, 2022-12-28, 18 F 203/22

18 F 203/22Gericht erster Instanz28.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 18 F 203/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-28

Aktenzeichen: 18 F 203/22

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2022:1228.18F203.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Erinnerung des Antragsgegners vom 14.11.2022 gegen die Kostenrechnung vom 10.11.2022 wird zurückgewiesen.

Weiter wird der Antrag des Bezirksrevisors gem. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG zurückgewiesen.

Die Entscheidung der Anweisungsbeamtin, den Dolmetscher in Höhe von 605,71 Euro zu vergüten, bleibt aufrechterhalten.

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