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10 C 191/21•Amtsgericht Rheine, 2022-09-13, 10 C 191/21
10 C 191/21Gericht erster Instanz13.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-13
Aktenzeichen: 10 C 191/21
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2022:0913.10C191.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.382,19 € abzüglich am 11.10.2021 gezahlter 785,40 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2021 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 185,10 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 74 %, der Kläger zu 26 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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