Amtsgericht Rheine, 2022-06-23, 10 C 48/22

10 C 48/22Gericht erster Instanz23.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 10 C 48/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-23

Aktenzeichen: 10 C 48/22

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2022:0623.10C48.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 01.07.2021 -21-2033441-1- 6 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 694,86 € festgesetzt.

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