Amtsgericht Rheine, 2021-11-11, 4 C 148/21

4 C 148/21Gericht erster Instanz11.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 4 C 148/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-11

Aktenzeichen: 4 C 148/21

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2021:1111.4C148.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 236,78 EUR nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24. November 2020, zu bezahlen und die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 90,96 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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