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14 C 122/20•Amtsgericht Rheine, 2021-02-04, 14 C 122/20
14 C 122/20Gericht erster Instanz04.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-04
Aktenzeichen: 14 C 122/20
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2021:0204.14C122.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert wird auf 2.631,00 Euro festgesetzt.
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