Amtsgericht Rheine, 2021-02-04, 14 C 122/20

14 C 122/20Gericht erster Instanz04.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 14 C 122/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-04

Aktenzeichen: 14 C 122/20

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2021:0204.14C122.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 2.631,00 Euro festgesetzt.

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