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42 XIV(B) 261/20•Amtsgericht Rheine, 2020-12-09, 42 XIV(B) 261/20
42 XIV(B) 261/20Gericht erster Instanz09.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-09
Aktenzeichen: 42 XIV(B) 261/20
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2020:1209.42XIV.B261.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 42
Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Verfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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