Amtsgericht Rheine, 2020-12-09, 42 XIV(B) 261/20

42 XIV(B) 261/20Gericht erster Instanz09.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 42 XIV(B) 261/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-09

Aktenzeichen: 42 XIV(B) 261/20

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2020:1209.42XIV.B261.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 42

Tenor

Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Verfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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