Amtsgericht Rheine, 2020-09-10, 4 C 248/19

4 C 248/19Gericht erster Instanz10.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 4 C 248/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-10

Aktenzeichen: 4 C 248/19

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2020:0910.4C248.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 3.700,00 EUR festgesetzt.

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