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4 C 248/19•Amtsgericht Rheine, 2020-09-10, 4 C 248/19
4 C 248/19Gericht erster Instanz10.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-10
Aktenzeichen: 4 C 248/19
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2020:0910.4C248.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 3.700,00 EUR festgesetzt.
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