projekte
14 C 264/19•Amtsgericht Rheine, 2020-09-03, 14 C 264/19
14 C 264/19Gericht erster Instanz03.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-03
Aktenzeichen: 14 C 264/19
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2020:0903.14C264.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 3.157,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.