18 F 47/03•Amtsgericht Rheine, 2004-02-20, 18 F 47/03
Amtsgericht Rheine, 2004-02-20, 18 F 47/03
18 F 47/03Gericht erster Instanz20.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheine — 18 F 47/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-20
Aktenzeichen: 18 F 47/03
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2004:0220.18F47.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antragsteller wird verurteilt, der Antragsgegnerin
a) Auskunft über die von ihm erzielten Einkünfte in der Zeit von 1.6.2002 bis
einschließlich 31.5.2003 unter Vorlage aller Einkommensbelege,
insbesondere monatlicher Gehaltsabrechnungen zu erteilen,
b) Auskunft zu erteilen über den Bestand seines Endvermögens am 12.3.2003
durch Vorlage eines nach Aktiva und Passiva geordneten schriftlichen
Bestandsverzeichnisses.
Die weitere Auskunftsklage wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist für die Antragsgegnerin ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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