Amtsgericht Rheine, 2004-02-20, 18 F 47/03

18 F 47/03Gericht erster Instanz20.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheine — 18 F 47/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-20

Aktenzeichen: 18 F 47/03

ECLI: ECLI:DE:AGST3:2004:0220.18F47.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Der Antragsteller wird verurteilt, der Antragsgegnerin

a) Auskunft über die von ihm erzielten Einkünfte in der Zeit von 1.6.2002 bis

einschließlich 31.5.2003 unter Vorlage aller Einkommensbelege,

insbesondere monatlicher Gehaltsabrechnungen zu erteilen,

b) Auskunft zu erteilen über den Bestand seines Endvermögens am 12.3.2003

durch Vorlage eines nach Aktiva und Passiva geordneten schriftlichen

Bestandsverzeichnisses.

Die weitere Auskunftsklage wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für die Antragsgegnerin ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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