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41 F 185/22•Amtsgericht Ibbenbüren, 2023-11-08, 41 F 185/22
41 F 185/22Gericht erster Instanz08.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: 41 F 185/22
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2023:1108.41F185.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 362,45 € zu zahlen beginnend mit Dezember 2023.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin rückständige Nutzungsentschädigung für den Zeitraum von Mai 2020 bis einschließlich November 2023 in Höhe von 15.435,59 € zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag vom 20.09.2023 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner zu gleichen Teilen.
Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 38.190,00 €.
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