Amtsgericht Ibbenbüren, 2023-03-14, 41 F 286/22

41 F 286/22Gericht erster Instanz14.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 41 F 286/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-14

Aktenzeichen: 41 F 286/22

ECLI: ECLI:DE:AGST2:2023:0314.41F286.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Der Antrag vom 07.09.2022, die Ehe aufzuheben und der Hilfsantrag, die Ehe zu scheiden, werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gegenstandswert wird auf 32.760 € festgesetzt.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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