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41 F 286/22•Amtsgericht Ibbenbüren, 2023-03-14, 41 F 286/22
41 F 286/22Gericht erster Instanz14.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-14
Aktenzeichen: 41 F 286/22
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2023:0314.41F286.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Der Antrag vom 07.09.2022, die Ehe aufzuheben und der Hilfsantrag, die Ehe zu scheiden, werden zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert wird auf 32.760 € festgesetzt.
Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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