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3 C 268/21•Amtsgericht Ibbenbüren, 2022-12-20, 3 C 268/21
3 C 268/21Gericht erster Instanz20.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-20
Aktenzeichen: 3 C 268/21
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2022:1220.3C268.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3 C
Normen: BGB § 631
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.219,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2021 sowie weitere 119,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den Kosten der
in Höhe von 453,87 EUR freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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