Amtsgericht Ibbenbüren, 2022-12-08, 76 M 821/22

76 M 821/22Gericht erster Instanz08.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 76 M 821/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-08

Aktenzeichen: 76 M 821/22

ECLI: ECLI:DE:AGST2:2022:1208.76M821.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspfleger

Tenor

wird der Pfändungsfreibetrag in Ergänzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Ibbenbüren vom 27.07.2022 - Aktenzeichen: 76 M 821/22 - gemäß § 850 f Absatz 2 ZPO in Verbindung mit § 850 f Absatz 1 Nr. 2 ZPO auf 999,00 Euro festgesetzt.

Der dem Schuldner aufgrund dieser Anordnung zu verbleibende Teil seines Einkommens, darf den Betrag nicht übersteigen, der ihm bei Anwendung des § 850c ZPO verbleiben würde.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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