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65 Ds-70 Js 518/20-115/20•Amtsgericht Ibbenbüren, 2021-09-03, 65 Ds-70 Js 518/20-115/20
65 Ds-70 Js 518/20-115/20Gericht erster Instanz03.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-03
Aktenzeichen: 65 Ds-70 Js 518/20-115/20
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2021:0903.65DS70JS518.20.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Ibbenbüren
Normen: StGB 113, 115 Abs. 3, 164, 185, 44, 53
Der Angeklagte wird wegen Widerstandes gegen Personen die Vollstreckungs-beamten gleichstehen in Tatmehrheit mit Beleidigung in Tatmehrheit mit falscher Verdächtigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je „00“ EUR verurteilt.
Gegen den Angeklagten wird ein Fahrverbot von vier Monaten verhängt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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