Amtsgericht Ibbenbüren, 2021-09-03, 65 Ds-70 Js 518/20-115/20

65 Ds-70 Js 518/20-115/20Gericht erster Instanz03.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 65 Ds-70 Js 518/20-115/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-03

Aktenzeichen: 65 Ds-70 Js 518/20-115/20

ECLI: ECLI:DE:AGST2:2021:0903.65DS70JS518.20.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Ibbenbüren

Normen: StGB 113, 115 Abs. 3, 164, 185, 44, 53

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Widerstandes gegen Personen die Vollstreckungs-beamten gleichstehen in Tatmehrheit mit Beleidigung in Tatmehrheit mit falscher Verdächtigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je „00“ EUR verurteilt.

Gegen den Angeklagten wird ein Fahrverbot von vier Monaten verhängt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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