40 F 2/18•Amtsgericht Ibbenbüren, 2018-12-27, 40 F 2/18
Amtsgericht Ibbenbüren, 2018-12-27, 40 F 2/18
40 F 2/18Gericht erster Instanz27.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ibbenbüren — 40 F 2/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-27
Aktenzeichen: 40 F 2/18
ECLI: ECLI:DE:AGST2:2018:1227.40F2.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
- Die Entscheidung des Amtsgerichts Ibbenbüren vom 14. 02. 1995 (Az. 4 F 169/94) über den Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten wird mit Wirkung ab dem 01. 02. 2018 abgeändert:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des früheren Antragstellers bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (Vers. Nr. 0 00000000000) zugunsten der früheren Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 993,71 Euro monatlich auf dem vorhandenen Konto 00 000000 0 000 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 05. 1994, begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der früheren Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. 00 000000 0 000) zugunsten des früheren Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2,7339 Entgeltpunkten auf ein zu begründendes Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. 05. 1994, übertragen.
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Die Gerichtskosten trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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Der Verfahrenswert wird auf 2.000,- € festgesetzt.
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