Amtsgericht Ibbenbüren, 2002-04-05, 3 C 503/01

3 C 503/01Gericht erster Instanz05.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ibbenbüren — 3 C 503/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-05

Aktenzeichen: 3 C 503/01

ECLI: ECLI:DE:AGST2:2002:0405.3C503.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 3

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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